Aggregate für die EU-Emissionsvorschrift der Stufe V
Die neuen EU-Emissionsvorschriften der Stufe V führen für alle Hersteller von Motoren zwischen 19 und 560 kW Partikelzahlgrenzwerte (PN) ein, die Dieselpartikelfilter (DPF) als Teil des Abgas-Nachbehandlungssystems (EATS) notwendig machen. Zudem werden die Emissionen während des Einsatzes der Maschine verstärkt überwacht. Für Motoren mit einem Leistungsbereich größer als 130 kW und kleiner als 56 kW sind die Grenzwerte zu Jahresbeginn in Kraft getreten, für Motoren zwischen 56 und 130 kW gilt der 1. Januar 2020. Volvo CE ist hat zu Jahresbeginn Aggregate gemäß Stufe V bereits für beide Leistungsspektren eingeführt. Die Modellreihe gemäß Stufe V bietet zudem eine Reihe weiterer Vorteile für Erstausrüster und Bediener – in Sachen Produktivität, Verfügbarkeit, Betriebskosten und Nachhaltigkeit. Die wettbewerbsfähige Lösung wird grundsätzlich die gleiche sein wie für die vorhandenen Motoren der Stufe IV, außer dass die Maschinen mit Motoren zwischen 19 und 36 kW nun über einen DPF verfügen. Die hochentwickelten Systeme sehen einen Ladeluftkühler vor, der die Einlassluft für einen besseren Wirkungsgrad kühlt, einen Turbolader mit variabler Geometrie (VGT) um das Ansprechverhalten und die Leistungsabgabe bei sich ändernden Bedingungen zu optimieren oder einen Turbolader mit fester Geometrie mit Ladedruckregelung (Wastegate, WG).
Ein Dieselpartikelfilter (DPF) wird verwendet, um Feinstaubpartikel und Ruß aus den Abgasen zu filtern, während der Dieseloxidations-Katalysator (DOC) dazu dient, Kohlenwasserstoffe und Kohlenmonoxid zu CO2 und H2O zu oxidieren. Die passive Regeneration des Nachbehandlungssystems verhindert ungeplante Stillstände während des Betriebs. Aktuelle Tests zeigen, dass eine Stillstands-Regeneration unter normalen Betriebsbedingungen nicht erforderlich ist. Die Abgastemperatur wird automatisch auf einem optimalen Niveau gehalten.