Erstattet Reparaturkosten oder Zeitwert
Eine falsche Bedienung von Maschinen ist ein hohes Sicherheitsrisiko für die Beschäftigten und kann zudem einen hohen finanziellen Schaden verursachen. Laut Arbeitsschutzgesetz § 12 müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten ausreichend über die Handhabung und die speziellen Risiken der einzelnen Maschinen informieren. Ebenfalls wichtig: der sicherheitstechnische Zustand und die Funktionsfähigkeit der Maschine. „Der Arbeitgeber sollte beispielsweise auf intakte Elektrokabel, dichte Hydraulikleitungen und unbeschädigte Sicherheitseinrichtungen wie den Notausschalter achten“, sagt Christina Müller von der Nürnberger Versicherung. Ebenso sollten bei der Einweisung auf die entsprechenden Wartungssicherungen aufmerksam gemacht und die Warnhinweise erklärt werden. Nicht zu vergessen sind Anweisungen, wie die Mitarbeiter Maschinen und Arbeitsplatz hinterlassen sollen. Zusätzlich zu den regelmäßig durchgeführten Einweisungen empfiehlt Müller den Abschluss einer Maschinenversicherung: „Sie schließt aus, dass der Betrieb bei Schäden durch Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung auf den Reparaturkosten sitzen bleibt.“ Bei einem Totalschaden erstattet eine Maschinenversicherung den Zeitwert der Maschine – und zwar auch bei technischen Defekten an Schutz- und Sicherheitseinrichtungen sowie bei Schäden, die durch Kurzschlüsse, Konstruktionsfehler, Überspannung und Überhitzung entstehen. Zudem sind Defekte durch äußere Einwirkung, beispielsweise Frost, Vereisung, Sturm, Flüssigkeiten oder Sabotage mit abgedeckt. (Bild: ClipDealer)