Arbeitsschutz

Bauen bei Schnee und kalter Witterung

Winterbaustelle
(Bild: BG Bau)

Von Dezember 2019 bis Februar 2020 registrierte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) fast 22.000 teils schwere Arbeitsunfälle – darunter über 5.000 Unfälle durch Stolpern, Rutschen und Stürzen. Umso wichtiger ist es, Baustellen winterfest zu machen und sich mit geeigneter Bekleidung zu schützen. „Verkehrswege auf Baustellen müssen sicher befahren und begangen werden können und auf vereisten Baugerüsten darf nicht gearbeitet werden“, erklärt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau.

Bei Schneefall besteht auf Dächern oftmals die Gefahr, dass nicht begehbare Dachflächen wie Glaskuppeln und Wellplatten nicht erkennbar sind. Damit niemand hindurchstürzt, müssen diese deutlich abgesperrt sein. Auch die früh einsetzende Dunkelheit in den Wintermonaten birgt ein hohes Unfallrisiko. Daher ist es wichtig, Baustellen in der dunklen Jahreszeit ausreichend zu beleuchten. Je nach Tätigkeit sind bis zu 500 Lux nötig, Verkehrswege erfordern blendfreies Licht mit mindestens 20 Lux. „Darüber, wie Unternehmen und Beschäftigte am besten für ein sicheres Arbeitsumfeld und persönlichen Kälteschutz sorgen, können sich die Betriebe bei der BG Bau beraten lassen“, so Arenz.

Denn die Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Arbeitsschutzmaßnahmen gegebenenfalls umzusetzen. Dazu kann auch das Bereitstellen der notwendigen Schutzkleidung gehören – wie Wintermützen zum Unterziehen, Schutzhandschuhe gegen Kälte sowie geeignete Sicherheitsschuhe mit profilierten Sohlen. „Außerdem müssen Pausenräume mindestens 21 Grad Celsius warm sein“, erklärt Arenz. Kleinere Baustellen sollten zumindest mit einer beheizbaren Toilettenkabine sowie Handwaschgelegenheit ausgestattet sein. Auch ein Umkleideraum mit ausreichend Ablageplatz ist notwendig.