Hygiene-Regeln auf Baustellen einhalten
In Corona-Zeiten sollte auf die vorgeschriebenen Hygiene-Regeln auf Baustellen besonders geachtet werden. Konkrete Tipps zur Umsetzung gibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) in einer neuen, kurz gehaltenen Handlungshilfe: Welche Mindestanforderungen gelten in Bezug auf die Ausstattung von Baustellen mit Toiletten, Pausen- und Umkleideräumen und wie sind die Räume vorschriftsgemäß zu reinigen. Grundlage dafür ist die Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1.
„Mit einem Blick in die Kurz-Handlungshilfe kann der betriebliche Bedarf sofort zugeordnet und verbindlich eingetragen werden“, erklärt Prof. Frank Werner, stellvertretender Präventionsleiter der BG Bau. „Bis zu fünf Beschäftigte machen beispielsweise einen Waschplatz erforderlich, bei elf bis zwanzig Personen muss zusätzlich ein Duschplatz eingerichtet werden. Außerdem muss eine Handwaschgelegenheit mit fließendem Wasser und Papiertüchern vorhanden sein, und zwar möglichst nahe bei der Toilette.“
Weitere Vorgaben beziehen sich auf die räumlichen Anforderungen: So ist unter Umständen neben einem Pausenbereich ein zusätzlicher Umkleideraum erforderlich. Besteht beispielsweise im Pausenraum keine Möglichkeit zum Wechseln der Kleidung oder haben Beschäftigte nicht die Gelegenheit, die Kleidung in geeigneten Schränken aufzubewahren, muss es einen zusätzlichen Umkleideraum geben. Die Kurz-Handlungshilfe ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/kurz-handlungshilfe-zur-einhaltung-raeumlicher-und-hygienischer-anforderungen-auf-baustellen/
Zusätzlich bietet ein Plakat mit zahlreichen Grafiken einen schnellen Überblick über die jeweiligen Anforderungen auf Baustellen und zeigt, welche Maßnahmen – ausgehend von der Zahl der Beschäftigten – zu ergreifen sind. Auch diese Übersicht steht im Mediencenter der BG Bau bereit: https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/hygiene-auf-baustellen-sanitaere-und-bauliche-anforderungen/.