Meisterprüfung wird modernisiert
Mit der aktuellen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird eine neue Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk (LandBau-MechMstrV) am 1. August 2025 in Kraft treten. Diese modernisiere das Meisterprüfungsberufsbild und sei ein wesentlicher Schritt, um den Beruf für die Zukunft aufzustellen. Die aktuellen Entwicklungen der Technik insbesondere die Digitalisierung und die Automatisierung im Bereich der Land- und Baumschienen sowie die zunehmende Vernetzung von Systemen werden nun mit einbezogen.
Mit der Neuordnung ist es nun möglich, Zukunftstechnologien so in die Verordnung zu integrieren, dass sie für verschiedene Teilbranchen umgesetzt und regional spezifisch angewendet werden können. Die Prüfung kann zukünftig an Geräten, Maschinen und Anlagen in den Bereichen der Landmaschinentechnik, der Innenwirtschaft, der Baumaschinentechnik, der Garten-, Forst- und Kommunaltechnik oder der Flurförderzeugtechnik abgenommen werden.
Die neue Verordnung berücksichtigt außerdem die Entwicklungen und neuen Technologien der Land- und Baumaschinentechnik unter anderem im Bereich der Mechatronik, der Digitalisierung und der Automatisierung. Dabei werden Inhalte wie Verbrennungsmaschinen oder Hydraulik nicht vernachlässigt. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Beruf des Land- und Baumaschinenmechatronikers zukunftssicher zu gestalten und die Qualität der Fortbildung weiter zu verbessern.
In Kooperation mit und koordiniert durch das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH) erarbeiteten Sachverständige und Praktiker der Handwerksbetriebe, von Innungen und Landesverbänden, der Sozialpartner und der Handwerkskammern die neue Meisterprüfungsverordnung. Sie wird neue didaktische Anforderungen mit sich bringen und eine Umstrukturierung des Prüfungsablaufs erfordern – unter anderem mit einer noch stärkeren Ausrichtung auf Handlungsprozesse sowie auf mobile Arbeitsmaschinen und deren Systeme. Im Frühjahr 2026 plant der LandBauTechnik Bundesverband dafür eine Informationsveranstaltung gemeinsam mit der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
Die novellierte Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II des Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerks wurde am 9. September 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassen und am 13. September 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I, Nr. 277). Meisterprüfungsverfahren, die bis zum 31. Juli 2025 begonnen wurden, werden nach der bisherigen Land- und Baumaschinenmechatroniker-Meisterverordnung zu Ende geführt.
Für Prüfungsanmeldungen, die bis zum Ablauf des 31. Januar 2026 erfolgen, gilt auf Verlangen der zu prüfenden Person weiterhin die alte Verordnung. Diese Übergangsregelung stellt sicher, dass Prüflinge, die sich bereits auf die bisherigen Vorschriften vorbereitet haben, ihre Prüfungen unter den bekannten Bedingungen ablegen können.
Fragen beantwortet der Bundesverband LandBauTechnik telefonisch (0201/89624-0) oder per Email (info@landbautechnik.de).