Arbeitsschutz

Neue UVV Bauarbeiten erschienen

Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten, DGUV Vorschrift 38
Seit April gilt die vollständig überarbeitete und aktualisierte Fassung der Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten. (Bild: BG Bau)

Das Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen, die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten, ist neu erschienen und formuliert nun klarer und übersichtlicher die Anforderungen für sicheres Arbeiten am Bau. Seit 1. April 2020 gilt die vollständig überarbeitete und aktualisierte Fassung, die alte UVV tritt damit außer Kraft. Neu ist, dass die Regelung künftig auch für sogenannte Solo-Selbständige gilt.

Die aktuelle UVV Bauarbeiten (DGUV Vorschrift 38) wurde von Experten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Sozialpartnern Bau und staatlichen Stellen erarbeitet. „Wir sind erleichtert, dass wir nun die Arbeiten an dieser verschlankten und sehr viel praxisnäheren UVV abschließen konnten. Das sorgt für Klarheit in Sachen Arbeitsschutz für unsere Mitgliedsbetriebe – und vor allem für eine bessere Handhabung des Themas auf der Baustelle“, so Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG Bau.

Die an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasste UVV wurde erheblich gestrafft und auf 13 Kernbereiche reduziert. Zu den wichtigsten Themen gehören dabei die Standsicherheit und Tragfähigkeit, bestehende Ablagen und Verkehrsgefahren, der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen, das Thema Absturz oder auch die Gefahr durch herabfallende Gegenstände. Die DGUV Vorschrift 38 ist auf der Webseite der BG Bau (www.bgbau.de/38) veröffentlicht.