Sichere Anwendung von Hebebändern und Rundschlingen
Hebebänder und Rundschlingen müssen harten Einsätzen standhalten. Es überrascht daher nicht, dass Anwender sich um deren Haltbarkeit und letztlich um die Sicherheit auf der Baustelle sorgen: Wie viele Jahre textile Anschlagmittel verwendet werden können, ob es ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder eine Ablegereife gibt. Und was es bei der Nutzung dieser Produkte zu beachten gilt. Hersteller Spanset klärt auf.
Gleich vorab: Laut Spanset gibt es für Hebebänder und Rundschlingen – solange die technischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen nachweislich erfüllt sind – kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sowie richtiger Lagerung und Pflege steht einer jahrelangen und somit nachhaltigen Nutzung nichts im Wege. So beschreibt es auch die entsprechende DIN-Norm EN 1492. Eine unbegrenzte Lebensdauer haben Hebebänder und Rundschlingen dennoch nicht. Entscheidend ist immer der technische Zustand.
Hebebänder und Rundschlingen sind Arbeitsmittel, für die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen von Prüfungen ermitteln und festlegen muss. Vor jedem Einsatz – auch vor dem allerersten – ist eine Sichtprüfung durchzuführen. Falls Zweifel an der Gebrauchstauglichkeit bestehen oder etwa die Kennzeichnung verloren gegangen oder unleserlich ist, müssen Hebebänder und Rundschlingen außer Betrieb genommen und von einem Sachkundigen untersucht werden.
Fehler oder Schäden können sein: Quer- und Längsschnitte, Schnitte und Scheuerstellen an den Webkanten sowie Schnitte durch Nähstiche oder Schlaufen. Bei Rundschlingen weisen Schnitte an der Umhüllung auf eine mögliche Beschädigung des lasttragenden Kerns hin. Zusätzlich zur obligatorischen Sichtprüfung vor jedem Einsatz, muss eine befähigte Person (früher Sachkundiger) routinemäßige Prüfungen durchführen und dokumentieren. Die Qualifikation zur befähigten Person beschreibt ebenfalls die EN 1492. Vorausgesetzt werden unter anderem eine entsprechende Ausbildung, Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen. Richtlinien für die Ausbildung enthält die EN ISO 9002:1994.
Des Weiteren gilt: Alle Hebebänder und Rundschlingen sind verpflichtend mit einem fest mit ihnen verbundenen Produktlabel auszurüsten. Es muss unter anderem folgende Informationen enthalten: Rückverfolgbarkeitscode (etwa für Rückrufe), Herstelldatum, Name des Herstellers und Tragfähigkeit. Die Inbetriebnahme einer Rundschlinge oder eines Hebebands ist in einer digitalen Datenbank oder auf einer Karteikarte zu dokumentieren. Das Gleiche gilt für die regelmäßigen Prüfungen durch eine befähigte Person.
Spanset versieht Hebebänder und Rundschlingen mit einem Zusatzlabel, das sich in der Praxis als hilfreich erwiesen hat. Der Nutzer kann darauf die Inbetriebnahme und die ersten sechs jährlichen Prüfungen mit einem wasserfesten Stift markieren. Wichtig: Dabei handelt es sich um eine zusätzliche und freiwillige Dokumentation. Das Beschriften des Zusatzlabels entbindet den Betreiber nicht von der erwähnten Dokumentationspflicht. Hin und wieder sind Anwender Spanset zufolge irritiert, wenn zwischen Produktion – ersichtlich am Herstelldatum auf dem Label – und Ersteinsatz eine längere Zeitspanne liegt. Hier gilt: Sofern das Hebeband oder die Rundschlinge nach Herstellervorgaben gelagert wurde, verfügt der Anwender bei Inbetriebnahme über ein neues Produkt, selbst viele Monate nach der Herstellung.
Wenig überraschend und in der Regel Bestandteil der Betriebsanleitung ist, dass die Reparatur von Hebebändern und Rundschlingen ausschließlich vom Hersteller oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt werden darf – und gemäß der EN1492 keinesfalls vom Anwender. In der Betriebsanleitung, die derzeit noch in Papierform mitgeliefert werden muss, gibt der Hersteller außerdem praktische Hinweise zur Benutzung und Pflege seines Produkts. Ab 2027 erlaubt die neue EU-Maschinenverordnung digitale Betriebsanleitungen.