Winter am Bau erfordert besondere Maßnahmen
Moderne technische Verfahren und die Bauchemie machen Bauarbeiten auch bei kalter Witterung möglich. Doch nasskaltes Wetter, Eis und Schnee bergen Gefahren: Die Zahl der Erkältungskrankheiten und die Unfallrisiken sind hoch. „Deshalb müssen die Unternehmen und Beschäftigten für persönlichen Kälteschutz und ein sicheres Arbeitsumfeld sorgen“, so Bernhard Arenz, Präventionsleiter Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Wie der Fehlzeitenreport 2018 der AOK aufzeigt, lag die jährliche Arbeitsunfähigkeit im Hoch- und Tiefbau bei 15 Tagen. Das sind 3,3 Tage mehr als im Schnitt aller Branchen. Häufig ist falsche Bekleidung die Ursache, zu empfehlen ist das Zwiebelprinzip, bei dem mehrere Lagen Kleidung übereinander getragen werden und eine Fleeceschicht für Wärme sorgt. Die äußere Kleidungsschicht soll Nässe vom Körper abhalten und Schweiß nach außen abgeben können. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, für den Schutz ihrer Beschäftigten zu sorgen und durch Gefährdungsbeurteilungen zu prüfen, welche persönlichen Schutzausrüstungen zweckmäßig sind. „Sinnvoll ist die Bekleidung etwa nach den Normen DIN EN 20471 oder DIN EN 343, die den Wetterschutz mit der Warnfunktion kombiniert“, betont Arenz. Ebenfalls wichtig seien für den jeweiligen Arbeitsplatz geeignete Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe der Kategorie S3 mit rutschfesten Sohlen, Industrieschutzhelme, zum Beispiel nach DIN EN 397 sowie Wintermützen zum Unterziehen. Zugleich geschehen in der kalten Jahreszeit mehr Arbeitsunfälle: Über 23.000 meldepflichtige Unfälle waren es im letzten Winter. Gefahrenquellen sind vor allem rutschige Flächen, zum Beispiel auf Gerüsten, Baumaschinen oder Verkehrswegen. „Daher sind Streu- und Räumpflichten zu beachten“, so Arenz, „damit den Beschäftigten nichts passiert.“ Unangenehme Überraschungen, zum Beispiel durch Schneefälle, können Unternehmen vermeiden, wenn sie den Winterdienst schon bei der Bauprojektplanung und Ausschreibung berücksichtigen.